Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Beratungen und Interim aufträgen durch At First Management
At First Management ist ein Markenname der Yordlev Holding mit Sitz in Saasveld, die bei der Handelskammer Enschede registriert ist.
Artikel 1. Art der Dienstleistungen
At First Management bietet Dienstleistungen im Bereich Forschung, Unternehmens Beratung, Interimsunterstützung und damit verbundene Aktivitäten an.
Artikel 2. Erbringung von Dienstleistungen
Die Erbringung von Dienstleistungen ist grundsätzlich auf Angebot und Bestätigung des Auftraggebers basiert. Aufträgen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs angenommen.
Artikel 3. Bestätigung und Option
Ein Auftrag wird nach Bestätigung durch den Auftraggeber endgültig. Bei Inanspruchnahme von Optionen an bestimmten (Anfangs-) Terminen wechselt die Option nach 14 Tagen und mindestens 14 Tage vor Beginn der Aktivität automatisch in eine Bestätigung des Auftrages, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 4. Bewertung
At First Management führt nach jedem Auftrag eine schriftliche oder mündliche Bewertung durch (Client Assignment Evaluation). Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden verwendet, um die Dienstleistungen von At First Management dauerhaft zu verbessern.
Artikel 5. Stornierung
Bei der Stornierung einer an At First Management erteilter Auftrag kann ein Teil des angebotenen Betrags für Implementierungskosten in Rechnung gestellt werden. Dies hat mit der Möglichkeit zu tun, innerhalb der vereinbarten Frist keinen Ersatzauftrag zu finden. Anfallende Vorbereitungskosten können immer in Rechnung gestellt werden.
Artikel 6. Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Arbeiten, Angebote und Vereinbarungen zur organisatorischen Analyse, Beratung und vorläufigen Unterstützung zwischen At First Management und Kunden oder deren Rechtsnachfolgern.
Artikel 7. Grundlage für Angebote
Angebote von At First Management basieren sich auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber garantiert, dass er nach bestem Wissen alle wesentlichen Informationen für die Gestaltung und Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellt hat. At First Management wird seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Können und gemäß den Anforderungen an eine gute Verarbeitung erbringen.
Diese Verpflichtung hat den Charakter einer „Best Effort-Verpflichtung“, da die Erreichung des beabsichtigten Ergebnisses nicht garantiert werden kann.
Artikel 8. Bereitstellung von Informationen, Mitarbeitern und Arbeitsbereich durch den Kunden
Um sicherzustellen, dass die Ausführung des Auftrags reibungslos und so weit wie möglich im Zeitplan ausgeführt wird, stellt der Kunde alle Dokumente und Daten zur Verfügung, die At First Management benötigen würde, um den Auftrag möglichst zeitnah und bestmöglich ausführen zu können.
Dies gilt auch für die Bereitstellung von Mitarbeitern der eigenen Organisation des Kunden, die an der Arbeit von At First Management beteiligt sind oder sein werden. Auf Wunsch von First Management stellt der Kunde dem Büro an seinem Standort kostenlos einen eigenen Arbeitsplatz mit Telefonanschluss und auf Wunsch eine Datennetzwerkverbindung (WiFi) zur Verfügung.
Artikel 9. Einbeziehung Dritter in die Ausführung der Abtretung
Die Beteiligung oder Beteiligung Dritter an der Ausführung des Auftrages durch den Auftraggeber oder durch At First Management erfolgt ausschließlich in gegenseitiger Absprache.
Artikel 10. Personal
- Zusammenstellung Beratungsteam
Bei First Management wird der Auftrag in erster Linie immer selbst in der Person von Roy in het Veld persönlich übernommen und ausgeführt. Stellt At First Management fest, dass es bei näherer Betrachtung erforderlich ist, dass für die Ausführung des Auftrags ein Beratungsteam zusammengestellt wird, erfolgt dies stets in Absprache mit dem Kunden. Beispielsweise kann es notwendig sein, dass die ursprüngliche Zuordnung während der Laufzeit angepasst oder erweitert wird. Die Bildung des Beraterteams darf weder die Qualität der zu erbringenden Beratungsleistungen beeinträchtigen noch die Kontinuität des Auftrags beeinträchtigen.
- Mitarbeiter anziehen oder einstellen
Mitarbeiter anziehen oder einstellen
Keine der Parteien darf während der Ausführung des Auftrages und innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Auftrages Personal von der anderen Partei einstellen oder mit diesen in Bezug auf die Anstellung verhandeln, es sei denn, dies ist in Absprache mit der anderen Partei.
Artikel 11. Preise und Kosten Auftrag
In Bezug auf die Tarife und die darauf basierenden Kostenschätzungen wird im Angebot angegeben, ob sie Reisezeiten, Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige auftragsbezogene Kosten enthalten. Soweit diese Kosten nicht enthalten sind, können sie separat berechnet, jedoch im Voraus klar angegeben werden. Eine zwischenzeitliche Änderung der Löhne und Kosten, die es erforderlich macht, dass At First Management den Zinssatz oder andere zuvor genannte Kostenerstattungen anpasst, wird weitergegeben. In der Gebühr sind keine Zinskosten enthalten, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Artikel 12. Zahlungsbedingungen
Die Gebühr und die Kosten gemäß Artikel 11, die nicht im Preis enthalten sind, werden monatlich in Form einer (Voraus-) Rechnung berechnet. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
Nach diesem Fälligkeitstermin werden die gesetzlichen Zinsen berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Wenn die Zahlung nicht erfolgt, kann At First Management die Ungewissheitsausnahme anrufen und die Ausführung des Auftrags aussetzen. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder auf andere Weise einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, werden alle angemessenen Kosten für die Erlangung der Zufriedenheit für ihn sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten sein.
Wenn der Auftrag von mehreren Kunden erteilt wurde, haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen (unabhängig vom Namen auf der Rechnung).
Artikel 13. Änderung des Auftrags oder zusätzlicher Arbeiten
Der Auftraggeber erkennt an, dass der Zeitplan der Abtretung beeinflusst werden kann, wenn die Parteien in der Zwischenzeit eine Erweiterung oder Änderung des Ansatzes, der Arbeitsmethode oder des Umfangs der Abtretung und / oder der daraus resultierenden Arbeit vereinbaren.
Wenn die vorübergehende Änderung der Zuordnung oder Auftragsausführung auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, nimmt At First Management die erforderlichen Anpassungen vor, wenn die Dienstqualität dies erfordert. Wenn eine solche Anpassung zu Mehrarbeit führt, wird dies dem Kunden als zusätzliche Aufgabe bestätigt. Gleiches gilt hier nicht ohne Rücksprache mit und durch den Auftraggeber.
Artikel 14. Dauer und Abschluss Auftrag
Neben dem Aufwand des Beraterteams kann die Dauer des Auftrags durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie z. B. die Qualität und Aktualität der Informationen, die At First Management erhält, und die bereitgestellte Zusammenarbeit. Bei First Management kann daher nicht im Voraus festgelegt werden, wie lange die Vorlaufzeit für die Ausführung des Auftrags genau ist. In finanzieller Hinsicht ist der Auftrag abgeschlossen, sobald der Abschluß vom Auftraggeber genehmigt wurde. Der Kunde muss At First Management innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach seinem Datum schriftlich benachrichtigen. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist nicht antwortet, gilt die Endabrechnung als genehmigt.
Wenn der Kunde eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer auf der Erklärung von At First Management wünscht, wird eine Zusammenarbeit angeboten. Die Kosten einer solchen Prüfung trägt der Auftraggeber.
Artikel 15. Vorzeitige Beendigung Auftrag
Die Parteien können den Vertrag einseitig vorzeitig kündigen, wenn einer der Beteiligten der Ansicht ist, dass die Auftragsausführung nicht mehr in Übereinstimmung mit dem bestätigten Angebot und den späteren zusätzlichen Auftragsspezifikationen erfolgen kann. Dies muss der anderen Partei unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt werden. Wenn der Kunde zu einer vorzeitigen Kündigung gelangt ist, hat At First Management Anspruch auf Schadensersatz wegen des möglichen Kapazitätsverlusts, der auf der Grundlage des dann durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrags plausibel gemacht werden kann.
First Management kann von ihrem Recht auf vorzeitige Kündigung nur dann Gebrauch machen, wenn aufgrund von Tatsachen und Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen oder nicht ihr zuzurechnen sind, der Abschluss des Auftrages nicht zumutbar ist. At First Management behält sich dabei das Recht auf Zahlung der Rechnungen für die bis dahin ausgeführten Arbeiten vor, wobei die vorläufigen Ergebnisse der bis dahin ausgeführten Arbeiten dem Kunden unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden.
Für den Fall, dass sich eine der Parteien in einer Insolvenz befindet, ein Moratorium beantragt oder den Betrieb einstellt, hat die andere Partei das Recht, um den Auftrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort zu kündigen, alle Rechte unterliegen.
Artikel 16. Geistiges Eigentum
Modelle, Techniken, Instrumente einschließlich Software, die zur Ausführung des Auftrages verwendet wurden und in die Beratung, Forschungsergebnisse oder Zwischenarbeiten einbezogen werden, sind und bleiben Eigentum von At First Management.
Daher kann eine Offenlegung nur nach Erlaubnis von At First Management erfolgen.
Der Kunde hat selbstverständlich das Recht, Dokumente zur Verwendung in seiner eigenen Organisation zu multiplizieren, sofern dies für die Zwecke des Auftrags angemessen ist. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Abtretung gilt das Vorstehende entsprechend.
Artikel 17. Vertraulichkeit
At First Management ist verpflichtet, alle Informationen und Daten des Kunden gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Im Rahmen des Auftrags wird At First Management alle möglichen Vorkehrungen treffen, um die Interessen des Kunden zu schützen. Der Kunde wird Dritten nicht über die Vorgehensweise der Agentur, die Arbeitsmethode und dergleichen informieren oder ihren Bericht Dritten ohne Erlaubnis von At First Management zur Verfügung stellen.
Artikel 18. Haftung
At First Management haftet für die Mängel bei der Ausführung des Auftrages, soweit diese darauf zurückzuführen sind, dass At First Management die Sorgfalt, das Fachwissen und das handwerkliche Können bei der Beratung im Rahmen der jeweiligen Arbeit nicht beachtet. Zuweisung kann vertrauenswürdig sein. Die Haftung für durch die Mängel verursachte Schäden ist auf die Höhe der Gebühr begrenzt, die die Agentur für ihre Arbeit im Rahmen dieser Auftrag erhalten hat. Bei Aufträgen mit einer Vorlaufzeit von mehr als sechs Monaten gilt eine weitere Begrenzung der hier genannten Haftung für maximal den Rechnungsbetrag der letzten sechs Monate.
Ansprüche des Kunden in dem hier genannten Sinne müssen innerhalb eines Jahres nach Feststellung des Schadens geltend gemacht werden, andernfalls hat der Kunde seine Rechte verloren.
Artikel 19. Anwendbares Recht
Für diese Vereinbarung gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Artikel 20. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Umsetzung der vorliegenden Vereinbarung oder aus weiteren daraus resultierenden Vereinbarungen ergeben können, werden zunächst von beiden Parteien einem ausgebildeten NMI-Mediator vorgelegt. Erst wenn ein Mediationsverfahren nicht zu einer für beide Parteien akzeptablen Lösung geführt hat, wird der Streitfall dem Gericht von Almelo vorgelegt.